Impressum/AGB´s (Bedingungen) über den
Gewinn einer Immobilie in Südspanien.
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Verantwortlich für den Inhalt dieser Website:
Sun Coast Homes Ltd.
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Bildmaterial, Texte und
Grafiken © by Sun Coast
Homes Ltd. |
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Externe Links
Hiermit distanziert sich der
Veranstalter ausdrücklich von allen Inhalten jedweder gelinkten Seiten zu dieser
Homepage.
Diese Erklärung gilt auch
allgemein für alle in diesem Projekt + auf dieser Webseite angegebenen Links. |
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Haftungsausschluss
Die Angaben auf dieser
Web-Site wurden sorgfältig geprüft und beruhen auf dem jeweils angegebenen
Stand. Details werden regelmäßig aktualisiert und alle Angaben können ohne
vorherige Ankündigung ergänzt, geändert oder entfernt werden.
Dessen ungeachtet kann keine
Garantie für Vollständigkeit, Richtigkeit und letzte Aktualität der Angaben
übernommen werden.
Die Informationen auf dieser
Webseite verstehen sich daher als "Aussagen an sich", ohne eine wie auch immer
geartete Garantie zu implizieren. Dies gilt insbesondere für alle Verlinkungen
(Links) zu anderen Webseiten, auf die oder von denen direkt oder indirekt
verwiesen wird. Außerdem liegt es nicht in der Verantwortung des Veranstalters,
Vorsichtsmaßnahmen ergreifen zu müssen gegen destruktive Programme oder
Programmteile wie Viren, Worms, Trojanische Pferde o.ä., die auf Webservern
liegen könnten, die möglicherweise durch Links von dieser Web Site aus erreicht
werden oder weitergeleitet werden könnten. |
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Informationen auf dieser Webseite einschließlich aller Texte, Bilder und
weiteren Details wie Sounds etc. dürfen nicht, insofern nicht ausdrücklich
anders und schriftlich vom Veranstalter vorher erlaubt, vervielfältigt,
transferiert, vertrieben oder gespeichert werden. Modifikationen des Inhaltes
jeglicher Art inklusive aller enthaltenen Daten dieser Webseite sind
ausdrücklich untersagt. |
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AGB
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Allgemeine Teilnahme und
Verlosungsbedingungen |
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Die Liegenschaft wird frei von finanziellen Lasten an den Gewinner übergeben.
Das Objekt ist teilmöbliert
und wird in dem vorhandenen Zustand an den Gewinner übergeben..
Eine Gewährleistung für das
Verlosungsobjekt wird ausgeschlossen. Der Veranstalter versichert aber, dass das
Objekt sich in einem sehr guten und 100 %igen nutzfähigen Zustand befindet. |
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Konto
Die Zahlungen erfolgen bis
auf Widerruf ausschließlich auf das vom Veranstallter angegebene Konto. |
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Die Übertragung der Eigentumsrechte an den Gewinner erfolgt durch den Notar,
sämtliche Kosten, Steuern und Gebühren im Zusammenhang mit der Verlosung, sowie
der Eigentumsübertragung an den Gewinner gehen zu Lasten des Veranstalters. |
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Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme ist
juristischen und natürlichen volljährigen Personen ab 18 Jahre möglich, die
vollständig geschäftsfähig sind.
Eine mehrmalige
Registrierung und Teilnahme ist möglich.
Für die Teilnahme ist die
erfolgreiche Registrierung auf der Homepage und die Einzahlung des Geldwertes im
Gegenwert der beantragen Losanzahl notwendig. |
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Der Preis pro Los beträgt € 30,00
Die Vergabe der Losnummern
erfolgt in der Reihenfolge des Zahlungseinganges auf das Konto. |
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Die Rechtsverbindliche Teilnahme an der Verlosung ist nur durch erfolgreiche
Registrierung, (vollständige Ausfüllung der Pflichtfelder) und rechtzeitiges
Einzahlung des erforderlichen Betrages auf das Konto möglich.
Zu spät eingezahlte Beträge
können nicht mehr berücksichtigt werden. |
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Allgemeines
Sämtliche erfassten Daten
aus der Registrierung werden ausschließlich für die gegenständliche Verlosung
verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, solange der jeweilige Teilnehmer
nicht seine Zustimmung dazu erteilt. |
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Zusatzerklärung des Veranstalters:
Der Betreiber weist ausdrücklich darauf hin, dass es aufgrund des
unverhältnismässig hohen Aufwandes zu keiner Rückzahlung auch nur eines Teiles
des eingesetzten Betrages kommen wird. Dies gilt auch für den Fall, dass es zu
keiner erfolgreichen Ausspielung des Gewinnes aufgrund einer zu geringen Anzahl
von verkauften Losen kommt. Selbstverständlich liegt es im ureigensten
wirtschaftlichen und moralischen Interesse des Veranstalters, diese Aktion zu
einem erfolgreichen Ende zu führen, um weitere Aktionen dieser Art durchführen
zu können. Da der Veranstalter diese Gewinnpreisaktion als eine für seinen
Mandanten neue Vertriebschance und Marketingstrategie der sich in seinem Bestand
befindlichen Objekte begreift, ist es dem Betreiber wichtig, hier ausdrücklich
zu betonen, dass er äussersten Wert darauf legt, das bei diesem Gewinnspiel nur
die natürlichen oder juristischen Personen teilnehmen sollten, die ein Verlust
der eingesetzten Losbeträge gut „verschmerzen“ können und vergleichbar nach dem
Muster einer staatlichen Glücksspiel-Lotterie teilnehmen.
Allerdings kann wohl niemand ernsthaft bestreiten, dass bei dieser Aktion die
Chance auf den Gewinn um ein Vielfaches höher liegt als bei der allseits
bekannten staatlichen Lotterie . Der Kauf von einem Los bietet eine Chance von
1:12,000, der Kauf von 2 Losen schon eine von nur noch 1:6,000, 3 Lose bedeuten
somit sogar nur noch 1:4,000 und z.B. bei 12 Losen von gerade noch einmal
1:1,000 usw.
Der Veranstalter möchte keine falschen Erwartungen wecken oder Dinge äussern,
die nicht der Wahrheit entsprechen. Diese Gewinnspielaktion wird vom
Veranstalter grundsätzlich mit der Idee begonnen, seinem Mandanten auf diesem
Weg in einer wirtschaftlichen veränderten Lage beim preisgerechten Absatz seiner
Immobilien zu helfen. Das damit in jedem Fall Menschen glücklich gemacht werden,
ist umso erfreulicher! Denn entweder gibt es einen Gewinner der Wohnung oder
eines Geldbetrages und evtl. einer sinnvollen signifikanten Spendenaktion.
Sollten nicht genügend Lose innerhalb des vorgesehenen Zeitraumes für diese
Gewinnspielaktion bis zum maximal 15.03.2013 verkauft werden, so kann die
Verlosung einmalig maximal weitere 6 Monate oder bis zum Erreichen der
notwendigen Losanzahl verlängert werden. Sollte auch das nicht reichen, so wird
anstelle der Wohnung der auf dem Konto vorhandene Betrag abzüglich der dem
Veranstalter entstandenen Kosten an den Gewinner der Verlosung ausgeschüttet.
Der Veranstalter behält sich in einem solchen Fall auch das Recht vor, bis zu
maximal 30 % der gesamten Einnahmen an wohltätige Zwecke zu spenden. In dem Fall
wird der Veranstalter bis zu 10 Einrichtungen vorschlagen, die dann von den
Teilnehmern nach dem einfachen Mehrheitsprinzip entschieden werden sollen.. |
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Gerichtsstand
Für das gegenständliche
Rechtsgeschäft ist ausschließlich englisches Recht anwendbar und die Gerichte in
London zuständig. |
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Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. |
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